Kommunikatoren kritisieren EU-Urheberrechtsreform

Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Die Aufregung um die in der vergangenen Woche vom Europaparlament beschlossene Reform des Urheberrechts reißt nicht ab. Aus unterschiedlichen Richtungen wird das Gesetzespaket vor allem für Artikel 11, welcher das hochumstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen soll, kritisiert sowie für Artikel 13, der auf die Einrichtung von automatisierten Upload-Filtern bei großen Online-Plattformen hinausläuft.

Unter anderem haben sich Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien, der IT-Branchenverband Bitkom, der Bundesverband deutscher Startups, die Wikimedia-Foundation, Arbeitgeber- und Journalistenverbände, zahlreiche Online- und einige Printmedien sowie Netzaktivisten scharf gegen die Reformpläne ausgesprochen.

Auch der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) verlangt eine Reform der EU-Urheberrechtsreform, um „schwerwiegende Eingriffe in die Offenheit der Kommunikation“ zu verhindern. Wie BdP-Präsidentin Regine Kreitz erklärte, würden die „erzwungenen Upload-Filter“ die Verbreitung eigener, legaler Inhalte auch durch Unternehmenskommunikatoren behindern. Das geplante Leistungsschutzrecht habe sich zudem als problematisch und wenig wirkungsvoll erwiesen. Kreitz forderte die Abgeordneten der deutschen Regierungsparteien auf, sich an ihren Koalitionsvertrag zu halten und beide Vorhaben abzulehnen.

Um was geht es?

Aufreger Nummer eins: Leistungsschutzrecht

Das in Artikel 11 vorgesehene Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen ein Vergütungsrecht einräumen, sobald Abschnitte oder Überschriften ihrer Texte von anderen im Internet verwendet werden. Nur noch kürzeste Formulierungen oder einzelne Worte dürften demnach frei zitiert werden. Diese Maßnahme zielt zunächst vor allem auf die Anzeige von Suchergebnissen bei Google ab; die Verlage verlangen eine Entschädigung für das Erscheinen ihrer Inhalte bei Google.

Allerdings geht die nun vom EU-Parlament beschlossene Regelung deutlich über das deutsche Leistungsschutzrecht hinaus. Denn die aktuelle EU-Urheberrechtsreform sieht keine Begrenzung auf automatische Inhaltserfassung – wie bei der Google-Suche – vor. Vielmehr hätten die Presseverlage auch dann ein grundsätzliches Vergütungsrecht, wenn Inhalte manuell geteilt und damit zitiert werden.

So wäre beispielsweise auch das Teilen und Zitieren von Inhalten auf den großen sozialen Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter potenziell ein Fall für das Leistungsschutzrecht. Die damit offensichtlich einhergehende Rechtsunsicherheit, was wie und mit wem ohne Kosten geteilt werden darf, müssten erst Gerichte abschließend klären – auch für entsprechende Fälle in der Unternehmenskommunikation.

Aufreger Nummer zwei: Upload-Filter

Obwohl der Begriff „Upload-Filter“ im Gesetzestext selbst nicht auftaucht, sorgt er für noch größere Ablehnung als das Leistungsschutzrecht. Online-Plattformen sollen demnach „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, um das Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke bereits im Vorfeld zu verhindern.

Alle Kritiker sind sich einig, dies werde zwangsläufig auf die Einrichtung automatisierter Vorab-Filter durch die großen Online-Plattformen hinauslaufen. Nur durch KI-gestützte Datenbank-Abgleiche sei es möglich, diese Anforderung für die Vielzahl im Internet geteilter Inhalte wenigstens quantitativ zu erfüllen. Dabei werde es, so befürchten die Gegner der Urheberrechtsreform, zu zahlreichen Fällen kommen, in denen vollkommen legale, womöglich sogar eigene Inhalte vorsorglich herausgefiltert würden. Außerdem würde die Internetkultur rund um Mash-ups, Meme, Parodien und Cover-Versionen insbesondere auf Video-Plattformen wie Youtube durch solche Upload-Filter zerstört.

Youtube-Influencer rufen zum Protest auf

Netzaktivisten überreichten Bundesjustizministerin Katarina Barley am heutigen Montag mehr als 4,7 Millionen Unterschriften gegen das Reformvorhaben. Prominente Youtube-Influencer hatten die Petition verbreitet und beworben. Bereits am Wochenende war es, unter anderem in Köln, zu spontanen Kundgebungen gegen die EU-Urheberrechtsreform gekommen. Weitere Protestaktionen sind angekündigt.

Damit die EU-Urheberrechtsreform tatsächlich in Kraft treten kann, müssen die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten den Regelungen noch zustimmen.

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