Gifs und Videos im Rechte-Check

Bewegtbildkommunikation

Wer sich heute mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegt, findet sich unausweichlich mit bewegten Bildern konfrontiert. Schon am Bahnsteig füttern große Screens den Wartenden mit Nachrichtenmaterial im Videoformat. Mit Betreten von U-Bahn, Tram oder Bus werden sie wahlweise abgelöst vom eigenen Smartphone oder von Bildschirmen, die den Reisenden mit ‚Fahrgast-TV‘ versorgen. Screens erobern den öffentlichen Raum, alles bewegt sich.

Auf den Social-Media-Plattformen Instagram oder Facebook haben sich ‚Videos to go‘ zu einem gängigen Format entwickelt. Sogar die zweitgrößte Suchmaschine der Welt spuckt nicht etwa Nachrichtenartikel, Fotos oder Lexikontexte als Suchergebnis aus, sondern bewegte Bilder: Mehr als eine Milliarde Stunden Bewegtbild konsumiert die Menschheit täglich allein über Youtube. 300 Stunden Video pro Minute wurden im vergangenen Jahr über das Portal hochgeladen.

Auch im unternehmerischen Bereich ist der ‚Broadcast Yourself‘-Kanal längst angekommen. Nahezu zehn Prozent der mittelständischen Unternehmen in den USA nutzen Youtube, und auch hierzulande zählt das bewegte Bild zu den leistungsstärksten Marketing-Tools, eröffnet es doch gänzlich neue Ansätze und Gestaltungsspielräume.

Wo lauern Risiken?

Mit fortschreitender Digitalisierung werden die Produktionsbedingungen für Videografen zunehmend einfacher. Auch kleinere Unternehmen mit einem begrenzten Budget können mittlerweile Videos in HD-Qualität auf die mobilen Endgeräte ihrer Kunden oder Mitarbeiter transportieren, ohne dafür ein mehrköpfiges Filmteam zu engagieren. Mit einer zündenden Idee, einem Händchen für spannendes Storytelling und einem Gespür für bewegende wie auch bewegte Inhalte lassen sich Geschichten erzählen, die innerhalb kürzester Zeit enorme Reichweiten erzielen können.

Doch in dem Maße, wie kommerzielle und interne Unternehmenskommunikation verstärkt auf multimediale Ausdrucksmöglichkeiten setzen, halten auch neue Regeln Einzug in die Arbeit mit Bildern. Gegenüber dem starren Motiv in der Fotografie stellen 25 Bilder pro Sekunde beim Video die Verantwortlichen vor neue Herausforderungen. So können beispielsweise Urheber- oder Persönlichkeitsrechte in der Videografie schneller verletzt werden. Wer Bewegung ins Bild bringen möchte, ohne dabei rechtliche Risiken einzugehen, sollte sich deshalb vorab – spätestens aber beim Schneiden des Materials – folgende Fragen vergegenwärtigen:

1. Befinden sich Menschen im Bild, deren Abbildungserlaubnis nicht vorliegt?

Wer sich absichern will, klärt die Einwilligung der abgebildeten Personen durch ein entsprechendes Model-Release. Aber Achtung: Eine grundsätzliche Zustimmung darf nicht im Arbeitsvertrag geregelt werden, sondern ist von Fall zu Fall neu einzuholen.

2. Ist ein künstlerisches Werk im Hintergrund zu erkennen oder ist eine geschützte Marke zu sehen?

Hier gibt es für die Freigaben der Urheber ein sogenanntes Property-Release.

3. Liegt eine räumliche Filmerlaubnis vor?

Beim Filmen auf privaten Grundstücken sollte man stets ein Property-Release einholen. Dazu zählen auch Museen, Bahnhöfe, Schulen und Einkaufszentren. Auch das Filmen von Privatgelände aus der Luft ist nicht ohne Weiteres möglich – das gilt es insbesondere beim Filmen mit Drohnen zu beachten. In diesem Fall muss außerdem die Flugerlaubnis gegeben sein.

4. Liegt eine Lizenz für in das Videomaterial eingebundene Fotos vor?

Wenn ja, sollte je nach Wortlaut der Vereinbarung der Quellennachweis erbracht werden, beispielsweise im Abspann des Films.

Keine Frage: Es kommt zunehmend Bewegung in den Umgang mit Bildern. Das narrative Format von Videos ist für Werber, Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen verlockend. Wer von den steigenden Nutzerzahlen und den audiovisuellen Möglichkeiten in der Bewegtbildbranche profitieren möchte, sollte sich jedoch unbedingt mit den Grundregeln der Bildnutzung vertraut machen, sich rechtlich absichern und einen achtsamen Umgang mit Urheber- und Persönlichkeitsrechten pflegen. Nur so lässt sich der Erfolg später auch genießen.

 

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