Was die DSGVO für "Wallraff-Formate" bedeutet

Investigativer Journalismus

Hat die Datenschutzgrundverordnung Einfluss auf investigative Fernsehformate? Ja, meint Rechtsanwalt Jan Mönikes. Auf dem Kommunikationskongress 2019 erklärt er auch, wieso. Das RTL-Format “Team Wallraff” nutzt Mönikes als Beispiel.

“Wir nehmen ein Thema, das viele Menschen betrifft oder eines, wovon sich viele Menschen betroffen fühlen”, so beschreibt Mönikes das Konzept des Formats. Um die Auswirkungen der DSGVO auf investigativen Journalismus deutlich zu machen, nennt er beispielhaft eine Wallraffsendung, die sich den Zuständen in Psychiatrien beschäftigt. Reporterin Petra habe sich als Praktikantin in einer geschlossenen Psychiatrie beworben. “In der Regel arbeiten die Journalisten der Sendung undercover mit falscher Identität.” 

Einmal eingeschleust sollten die Undercover-Journalisten knackige Aufnahmen generieren. Dazu tragen sie versteckte Kameras am Körper, mit denen sie Mitarbeiter und Patienten über Wochen filmen. “Das ist in einer geschlossenen Psychiatrie extrem schwierig, denn viele leiden unter dem Wahn, beobachtet oder heimlich gefilmt zu werden. Nun werden sie das tatsächlich.” Mönikes vertritt selbst 40 Mitarbeiter und Patienten einer Klinik, die durch die Aufnahmen der RTL-Reporter ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sehen. 

“Die Gesetzeslage ist eindeutig”

“Über die Presseethik kann man streiten, aber die Rechtsprechung ist eindeutig. Heimliches Filmen ist in der Regel unzulässig, doch es gibt Ausnahmen”, so Mönikes. Dennoch hätten auch Journalisten nicht das Recht, strafbare Aufnahmen zu erstellen. “Es sei denn, ein schweres gesellschaftliches Problem hätte nicht anders dargestellt werden können.” 

Wenn es allerdings um das anschließende Verbreiten von Aufnahmen geht, sei das Recht großzügiger. Hier nennt Mönikes den Fall Strache. “Der Spiegel hätte das Ibizia-Video nicht produzieren dürfen. Er durfte es aber veröffentlichen.” Häufig könnte das Verpixeln von Personen eine Aufnahme rechtssicher machen. 

Im Fall Wallraff sei das jedoch anders. “Wenn ich die Aufnahmen selbst hergestellt habe und Recherche und Verarbeitung zusammenfallen, kommt die DSGVO ins Spiel.” In der Regel sende RTL einen Beitrag, das jeweilige Unternehmen fühle sich dadurch ungerecht behandelt und klage. Die Redaktion wiederum nutze das und versuche ihre Themen möglichst lang immer wieder öffentlich zu platzieren.

Bei den heimlichen Filmaufnahmen in der geschlossenen Psychiatrie sei dieses Muster nun erstmals durchbrochen worden. “Nicht der Klinikbetreiber, sondern die Patienten und Mitarbeiter klagten gegen RTL. Die Klinik übernimmt für sie die Kosten.” Möglich mache das die DSGVO. Der Datenschutz sei somit eine Zeitenwende für investigativen Journalismus. “Denn Opfer haben nun Anspruch auf rechtliche Unterstützung.” Vor dem Oberlandesgericht Köln unterlag RTL im konkreten Fall übrigens. “Die Gesetzeslage ist eindeutig. Wird der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen durch Aufnahmen verletzt, sind diese unzulässig und strafbar.”

 

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