Pressefoto dringend gesucht!

Copyright-Angaben

Ein Experiment: Bitte suchen Sie innerhalb einer Stunde frei verfügbare Pressebilder aller Dax-30-CEOs von den Websites der jeweiligen Unternehmen. Und los geht es … Ich löse auf: Sie werden es nicht schaffen!

Fotos von wichtigen Personen und Veranstaltungen sollten im Pressebereich von Unternehmens-Websites zu finden sein. Es braucht kein ausuferndes Storytelling, um die Logik dahinter zu veranschaulichen: Journalisten haben wenig Zeit. Meldungen funktionieren ohne Bilder nicht. Es wird im Zweifel nur dann berichtet, wenn nicht ein geschlagener Vormittag dafür aufgewendet werden muss, passendem Fotomaterial hinterherzutelefonieren.

Redakteursfrust in drei Stufen

Station eins für den suchenden Redakteur: die Website. Der Klick geht – noch frohgemut – auf den Pressereiter (Halleluja, es gibt einen solchen!). Aber Pressefotos? Keine Chance. Also die schnelle ­Google-Konsultation „Hans Müller Pressefoto“. Link zu Wikipedia – doch der Beitrag inklusive Bild mit Commons-Lizenz erweist sich als ebenso wenig zielführend: Das Foto ist von 2011 und zeigt Müller mit damals noch vollerem Haar und einem Brillenmodell, das heute völlig veraltet ist.

Also zurück zur Website. „Mediathek“ – da könnte es doch etwas geben, oder? Aber auch hier: nur Fotos von Müller auf Pressekonferenzen am Rednerpult oder Blumenstrauß-überreichend auf einer Abendveranstaltung. Informationen zur Verwendbarkeit der visuellen Schätze? Natürlich keine.

Also muss ein Bild angefragt werden. Der auf der Website angegebene Pressekontakt lautet: pressestelle@unternehmensname.de. Schlimmer wäre nur noch ein Kontaktformular. Okay, das wird voraussichtlich die nächsten Stunden versanden. Also doch lieber anrufen. „Ja, hallo, könnten Sie …? Ich brauche es dringend. Bitte denken Sie an die Credit-Angabe, ja?“

Es hat gedauert, aber endlich kommt etwas. Das Bild wurde seltsam in die E-Mail hineinkopiert, nicht als Anhang mitgesendet. Zudem hat das Porträt etwa die Größe einer Briefmarke. Der Credit? Vergessen. Also noch einmal zurück: „Als Anhang bitte, möglichst in einer Auflösung ab 300 dpi, und hinterlegen Sie den Hinweis zur Nutzung doch bitte über ‚Strg + i‘ … gleichzeitig drücken, ja, und dann hineinschreiben in die Zeile ‚Credit‘ …“

Wie sieht die Rechtslage aus?

So viel zu dem Hürdenlauf, den Redakteure bei der Fotosuche oftmals zu bewältigen haben. Keine Frage: Auch andersherum, aus Unternehmensperspektive, gibt es oft Schwierigkeiten. Zum Beispiel dann, wenn Redakteure Fotos ohne Quellenverweis verwenden oder veraltete Archivbilder nutzen.

Wo liegen aus juristischer Sicht die größten Fallstricke und wie lassen sich diese umgehen? „In der Praxis ist problematisch, dass bei Pressefotos häufig gar nicht angegeben ist, wer der Urheber ist oder ob eine Urhebernennung zu erfolgen hat“, sagt Marion Janke, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht in der Rostocker Kanzlei Janke & Schult.

Aber können sich Journalisten darauf verlassen, dass sie Bilder, die unter der Rubrik „Presse“ angeboten werden, verwenden dürfen? „Grundsätzlich dürfen Fotos nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen oder des Rechteinhabers verwendet werden. Genau diese Zustimmung zur Nutzung erklärt der Website-Betreiber, indem er die Fotos auf einer ­solchen Unterseite zum Download einstellt.“

Journalisten können also erst einmal davon ausgehen, dass sie dort angebotene Fotos verwenden dürfen. Obacht: Das gilt nicht für Bilder, die auf einer als „Mediathek“ benannten Unterseite gezeigt werden. Daher sollten sich Unternehmen genau überlegen, wo auf der Website sie Fotos veröffentlichen.

Die korrekte Copyright-Angabe

Jeder Fotograf hat nach §13 des Urheberrechtsgesetzes das Recht, bei der Verwendung seiner Fotos namentlich genannt zu werden, sofern er nicht ausdrücklich auf das Urheberbenennungsrecht verzichtet. Anderenfalls kann das Unterlassungs- und ­Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Wird bei Pressebildern nicht deutlich, wer die Fotos gemacht hat, bleibt für den Journalisten eine rechtliche Unsicherheit. Denn die fehlende Angabe bedeutet nicht per se, dass auch der Journalist keinen Copyright-Vermerk anbringen muss, wie Anwältin Janke betont. Möglicherweise ist das Unternehmen, das die Bilder bereitgestellt hat, sich dessen nur nicht bewusst.

Was gilt es zu bedenken?

Um Journalisten die Nutzung der Aufnahmen zu vereinfachen, bietet es sich an, auf der Presseseite gleich die sich regelmäßig stellenden Fragen zu beantworten, zum Beispiel mit folgender Formulierung:

„Das nachfolgende Bildmaterial ist für die Presse zur Berichterstattung über unser Unternehmen frei ­verwendbar, vorausgesetzt, bei der Verwendung wird deutlich sichtbar folgender Copyright-Hinweis ­angebracht: Name des Fotografen / ABC GmbH.“
Oder als Alternative für den letzten Halbsatz: „Eine Urhebernennung / ein Copyright ist nicht erforderlich.“

 

Das Unternehmen sollte jedoch zuallererst prüfen, ob es selbst die erforderlichen Nutzungsrechte hat. Ein Blick in den Vertrag mit dem Fotografen verschafft Klarheit – auch darüber, ob eine Urhebernennung erforderlich ist und welchen Inhalt diese haben soll.

Der schriftliche Vertrag mit dem Fotografen sollte laut Janke unter anderem folgende Aspekte beinhalten:

  • Eine ausdrückliche Erläuterung, zu welchem Zweck das Unternehmen die Bilder gebrauchen will; also um das Unternehmen zu präsentieren und zu bewerben und die Fotos zur Verwendung durch die Presse bereitzustellen.
  • Das Unternehmen als Auftraggeber erhält unwiderruflich die ausschließlichen (exklusiven), räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Aufnahmen für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten.
  • Es ist berechtigt, die Aufnahmen in allen Medien, einschließlich sozialer Netzwerke, zu nutzen und ­Dritten Nutzungsrechte einzuräumen, also Unterlizenzen zu erteilen.
  • Eine Regelung, ob eine Urhebernennung zu erfolgen hat und, wenn ja, wie diese konkret aussehen soll.

Rechte­vermerk im Bild speichern

Es empfiehlt sich, den Rechtevermerk in die IPTC-Daten des Bilds aufzunehmen (Strg + i). Zusätzlich sollte er unmittelbar unter den Fotos zu sehen sein.

Auch steht es Unternehmen offen, mit einem ausdrücklichen Hinweis im Pressebereich die Nutzung des Fotos auf bestimmte Zwecke zu beschränken (zum Beispiel: „Das Fotomaterial ist ausschließlich nutzbar für redaktionelle Berichte zur Veranstaltung xy“).

Dass das Unternehmen die jeweiligen Namen und Positionen der abgebildeten Personen angibt, um Journalisten nicht vor Investigativaufgaben zu stellen, ist absolut hilfreich. Recherchen zu erleichtern, ist schließlich im beiderseitigen Interesse …

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe SPIELEN. Das Heft können Sie hier bestellen.

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