„Öko-Test“-Label nur für geprüfte Produkte

Urteil des Bundesgerichtshofs

Dürfen Unternehmen ihre Produkte mit dem „Öko-Test“-Label bewerben, auch wenn diese von den tatsächlich geprüften abweichen? Diese Frage verhandelte der Bundesgerichtshof am heutigen Donnerstag. Dieser beschloss: Sie dürfen es nicht.

Geklagt hatte die Zeitschrift Öko-Test gegen die Versandhändler Otto und Bauer sowie den Discounter Matratzen Concord. Die Unternehmen hatten das Label in ihren Online-Shops verwendet, obwohl die abgebildeten Waren nicht von „Öko-Test“ geprüft worden sind.

Laut dem Urteil des BGH dürfen ausschließlich konkret getestete Produkte mit dem Label beworben werden. Sobald ein Produkt sich auch nur in Farbe oder Größe unterscheidet – beispielsweise ein blauer statt eines roten Fahrradhelms beworben wird – ist das Markenrecht verletzt.

Bei der Verhandlung im September hatte „Öko-Test“ die beklagten Unternehmen beschuldigt, die Wertschätzung der Marke ohne Gegenleistung für Eigenwerbung zu nutzen. Über das Urteil zeigte sich die Zeitschrift dementsprechend erfreut: Der BGH habe einem „wachsenden Label-Missbrauch“ einen Riegel vorgeschoben.   

Die Zeitschrift Öko-Test veröffentlicht seit mehr als drei Jahrzehnten Waren- und Dienstleistungstests. Seit 2012 ist das Siegel auch als Marke geschützt: Will ein Unternehmen damit werben, muss es einen Lizenzvertrag abschließen.

 

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