Native Ads können Schleichwerbung sein

Natürlich kann „Native Advertising“ zu Absatzchancen und PR-Resonanz führen. Doch sie tun dies in der Regel unter kreativer Umgehung gesetzlicher Regelungen: „Native Ads“ sollen bewusst als redaktioneller Beitrag wahrgenommen werden. Aber dahinter verbirgt sich Werbung oder eine Form der Öffentlichkeitsarbeit, die nur den übrigen redaktionellen Inhalten eines Mediums angepasst ist und ihnen in Form und Schrift ähnelt. Durch diese Anpassung besteht rechtlich die Gefahr, dass Leser und Nutzer „Native Advertising“ nicht als Werbung erkennen.

Es muss “Anzeige” heißen

Vielmehr handelt es sich bei „Native Advertising“ um verbotene Schleichwerbung, wenn bestimmte Kriterien vorliegen. Selbst extra hinzugefügte Hinweise wie „PR-Mitteilung“, „Promotion“, „Ein Service von…“ oder „Sponsored by…“ ändern daran rechtlich nichts.

Vielmehr muss der Zusatz „Anzeige“ vorkommen, und zwar so deutlich, dass er vom Leser oder Nutzer nicht zu übersehen ist. Der Zusatz muss unmittelbar am werbenden Beitrag stehen und darf nicht erst im Impressum auftauchen. „Native Ads“ müssen sich in Position, Größe, Schriftart und Farbe deutlich absetzen vom redaktionellen Inhalt. Anderenfalls wird das Recht, das ja gerade unbewusstere Leser und Nutzer schützen soll, verletzt.”

 

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Aus- und Weiterbildung. Das Heft können Sie hier bestellen.

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