Millionenförderung für Zeitungszustellung geplant

Staat stützt Geschäftsmodell

Die Zustellung von Tageszeitungen und Anzeigenblättern soll ab 2020 für zunächst fünf Jahre mit 40 Millionen Euro jährlich gefördert werden. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen.

Der Bundestag muss der geplanten Maßnahme zustimmen, dies soll noch im November geschehen. Voraussetzung für die Freigabe der Mittel sei jedoch die Vorlage eines „Gesamtkonzeptes“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die “Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte” war bereits Bestandteil des Koalitionsvertrages der Bundesregierung.

Die Subvention geht maßgeblich auf Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) zurück. Wie der Norddeutsche Rundfunk berichtete, hatten im Vorfeld der jetzigen Entscheidung Verleger aus dem gesamten Bundesgebiet die Abgeordneten ihrer Region angeschrieben und um eine positive Haltung zu der Zustellungsförderung gebeten.

Die Auflage von Tageszeitungen in Deutschland ist stark und stetig rückläufig. Betrug die tägliche Auflage im Jahr 1991 noch gut 27 Millionen Exemplare, hat sich dieser Wert bis 2019 auf etwa 13,5 Millionen Zeitungen pro Tag halbiert. Anzeichen für eine Trendumkehr gibt es nicht, zuletzt sank die gemeinsame Auflage aller deutschen Tageszeitungen um rund eine halbe Millionen Exemplare von Jahr zu Jahr. Mehrere Verlage hatten zuletzt neue Kürzungs- und Entlassungsrunden, den Ausstieg aus dem Print-Geschäft oder drastische Umstrukturierungen angekündigt.

Den Verlagen reicht die nun geplante Subvention nicht aus. Besonders der gesetzliche Mindestlohn, der seit 2018 auch für Zeitungszusteller gilt, habe – so der BDZV – die Verteilung von Tageszeitungen zunehmend unwirtschaftlich gemacht. Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, begrüßte zwar den Beschluss des Haushaltsausschusses, erklärte jedoch, die Förderung von 40 Millionen Euro jährlich sei zu niedrig. “Eine so geringe Förderung löst aber kein einziges Problem“, sagte Wolff. Die durchschnittlichen Vertriebskosten je Zeitungsexemplar betrügen rund 52 Cent, die nun geplante Subvention decke jedoch nicht einmal einen Cent je Exemplar ab.

Der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) sah zudem den Staat in der Verantwortung, „die Mediengattung Anzeigenblatt” finanziell zu unterstützen.

 

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