Meinungsfreiheit kontra Datenschutz?

BdP-Forum zum „Recht auf Vergessenwerden“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2014 entschieden: Personenbezogene Internet-Daten müssen unter gewissen Voraussetzungen von Google gelöscht werden. Das heißt, Google darf sie in der Suche nicht mehr anzeigen, die Inhalte selbst bleiben dennoch enthalten. Daraus ergibt sich der Konflikt Persönlichkeitsrecht versus Meinungsfreiheit.

Genau um dieses Spannungsfeld sollte die Diskussion beim BdP-Forum gehen, zu der Präsident Jörg Schillinger am 21. April ins Berliner Haus der Bundespressekonferenz eingeladen hatte. Inwiefern beeinflusst die EuGH-Entscheidung die Arbeit von Kommunikatoren? Auf dem Podium: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Justizministerin a.D. und Mitglied des Google-Expertenbeirats zum Recht auf Vergessenwerden, Felix Seidel, Justiziar Medienrecht der Axel Springer, Elisabeth Kotthaus, Politische Berichterstatterin Recht bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland und Markus N. Beeko, Director Campaigns and Communications bei Amnesty International Deutschland und Mitglied des BdP-Präsidiums.

Moderator Butz Peters bemühte sich, das Publikum in das sehr komplexe Thema einzuführen. Welche Konsequenzen das „Recht auf Vergessenwerden“ auf die Arbeit von Kommunikatoren tatsächlich hat, ist bislang noch nicht absehbar und wird sich in den nächsten Jahren erst zeigen. Letztendlich basiert das „Recht auf Vergessenwerden“  bislang lediglich auf einer EuGH-Entscheidung und hat noch keine gesetzliche Grundlage.

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