Wettbewerbszentrale hält Katjes-Spot für legitim

Niederlage für Milchbauern

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs urteilt im Fall Katjes zu Gunsten des Süßigkeitenherstellers. Mit seinem Werbespot für vegane Schokolade, in der Katjes Milchkühe wie Soldaten in Reih und Glied marschieren lässt, verstößt das Unternehmen nicht gegen das Wettbewerbsrecht.

Bei dem Spot handelt es sich nicht um Vergleichende Werbung im Sinne des § 6 UWG. “Es geht in dem vorliegenden Werbespot unserer Auffassung nach nicht darum, Konkurrenten in ein schlechtes Licht zu rücken oder vom Markt zu verdrängen. Wir sehen hier deshalb keine unzulässige Herabsetzung der Milchindustrie”, sagte Rechtsanwältin Hanna Gempp. Sie stellte weiter fest, dem Spot wohne vor dem Hintergrund der tagtäglichen Tierwohhldebatte eine “(erkennbare) Überzeichnung” inne.

Auch einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot nach § 5 UWG erkennt die Wettbewerbszentrale nicht. “Es handelt sich bei den Aussagen im Spot um Meinungsäußerungen, die noch von der Meinungsäußerungsfreiheit des Art.5 GG gedeckt sind”, so Gempp. “Eine pauschale Diskriminierung der Milchviehhaltung in Bayern und Deutschland, wie sie der Bayerische Bauernverband hier sehen möchte, die ein falsches und damit irreführendes Bild von der Milchviehhaltung zeichnet”, erkenne die Wettbewerbszentrale nicht.

Möglich wäre jedoch ein Verstoß gegen den Mitbewerberschutz nach § 4 UWG. “Ob eine Werbung herabsetzend beziehungsweise verunglimpfend ist oder nicht, ist aus Sicht des angesprochenen Verbrauchers zu beurteilen.” Allerdings sei die Wettbewerbszentrale bei Verstößen gegen diesen Paragraphen nicht klagebefugt. “Den Mitbewerbern wird vom BGH zugemutet, sich selbst gegen Herabsetzungen zur Wehr zu setzen”, erklärt Gempp.

Eine Stellungnahme von Katjes und eine Entscheidung des Werberats stehen noch aus. 

 

Weitere Artikel