Was bedeutet „unter drei“ und „unter zwei“?

Media Relations

Es ist ein ewiges Spannungsfeld zwischen dem Recht am eigenen Wort und dem Status als Person der Zeitgeschichte. Wer nicht sonderlich berühmt ist, kann darüber entscheiden, was mit seinen geäußerten Worten geschieht, sofern er das einfordert, bevor er mit dem Reden anfängt. Ist man einem Massenpublikum erst bekannt, sind die Individualrechte auf absteigendem Ast. Berühmtheit hat ihren Preis.

– Anzeige –

Anzeige: Quadriga Media Berlin

 

Dennoch gibt es im Berliner Medienbetrieb Regeln, die zusammen mit der Hauptstadt vom Rhein an die Spree umgezogen sind. Am bekanntesten ist wohl das gern zitierte „Unter drei“, die eiserne Regel aller Hintergrundgespräche, neudeutsch auch „off the records“ genannt.

Unter drei

Was ein Politiker „unter drei“ sagt, darf nicht zitiert werden, keinesfalls. Indem sich ein Journalist darauf einlässt, schließt er einen mündlichen Vertrag mit dem Politiker, an den er gebunden ist. Dass sich die allermeisten Journalisten auch in der sich wandelnden Mediengesellschaft daran halten, hängt indes nicht mit möglichen juristischen Konsequenzen zusammen, denn die gibt es nur in der Theorie. Kein Politiker ist so verrückt, dass er einen (öffentlichen) Prozess gegen einen Journalisten führen würde, der die Verabredung „Unter drei“ missachtet hat.

Funktionieren tut die Regel in den meisten Fällen deshalb immer noch, weil Journalisten sich selbst ins Abseits manövrieren, wenn sie trotz Verschwiegenheitserklärung munter berichten. Bei dem Politiker oder Wirtschaftsboss, der das erleben durfte, bekommt der Journalist garantiert nie wieder einen Interviewtermin. Das macht man als Journalist nur einmal. Danach kann man in der Redaktion den Polizeibericht umschreiben.

Das Problem mit dem „Unter drei“ besteht für Journalisten vor allem darin, dass sie Zeit für Hintergrundgespräche investieren müssen, die ihnen für die aktuelle Berichterstattung fehlt. Denn was nützen ganz viele Informationen für den Hinterkopf, wenn bei dem Termin ansonsten nichts herumkommt? Die Informationen, die keine sein dürfen, können höchstens Anreize für weitergehende Recherchen bilden.

Unter zwei und Unter eins

„Unter zwei“ ist da schon sehr viel journalistischer. Denn die Informationen „unter zwei“ können wiedergegeben werden, allerdings ohne die Quelle zu nennen. Stattdessen greifen Journalisten in solchen Fällen gern auf „Kreise“ oder „Beobachter“ zurück.

„Unter eins“ bedeutet, dass die Information so wiedergegeben werden darf bei wörtlicher Zitation der Quelle.

Welche Überlebenschancen die drei Kategorien künftig haben, ist mehr als fraglich. Denn längst haben Tweets und Facebook-Postings Einfluss auf die Berichterstattung. Die Zahl der Berichte wächst, die ihren Ursprung in den Sozialen Medien und nicht in einem Hintergrundgespräch haben. Die anschließende Recherche dient immer häufiger nur noch der Bestätigung der Informationen, die einer Redaktion sowieso schon vorliegen, und nicht mehr der Informationsbeschaffung.

Mit den journalistischen Arbeitsweisen und Recherchemethoden dürften sich auch Regeln ändern. „Unter einszweidrei“ wird davon nicht verschont bleiben.

 

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe MUT. Das Heft können Sie hier bestellen.

Weitere Artikel