Firmen haften für geteilte Social-Media-Posts

BGH-Urteil

Der MDR stand wegen einer Doku vor Gericht. Den Prozess vor dem BGH hat er verloren. Das Urteil ist auch für andere Unternehmen interessant. Geklagt hatte eine Person, die in der Berichterstattung des Senders ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Konkret ging es um die Doku „Provinz der Bosse – Die Mafia in Mitteldeutschland“, in dem falsche Behauptungen über den Kläger aufgestellt wurden.

Der Sender veröffentlichte den Film neben der Ausstrahlung im TV auch in seiner Mediathek. User luden den Beitrag daraufhin in Social Media wie Facebook und Youtube hoch. Gegen die Uploader ging der Kläger außergerichtlich vor und mahnte sie ab. Der BGH entschied nun, dass der MDR für die Abmahnkosten aufkommen müsse. Bei den Uploads handle es sich um die Fortsetzung der ursprünglichen Rechtsverletzung.

Die Richter argumentierten, dass dem Verfasser eines online zu findenden Beitrags eine Persönlichkeitsverletzung auch dann zuzurechnen ist, wenn sie durch das Teilen des Originalbeitrags durch Dritte entstanden ist.

Für Unternehmen heißt das, vor Veröffentlichung von Pressemitteilungen oder anderen Inhalten ganz genau hinzuschauen. Denn sollte ein Post mit Falschbehauptungen viral gehen, kann es teuer werden.

Eine genaue Analyse finden Sie auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr.

 

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