Ein Lehrstück in Sachen Vertraulichkeit

#HappyHartz

Wie konnte er nur? Da hat doch dieser windige Reporter die ganze Story ruiniert! Wieso hat der sich denn nicht an die vereinbarte Vertraulichkeit gehalten? – Die Empörung bei dem Verein Sanktionsfrei ist groß. Mit der Guerillakampagne „Happy Hartz“ wollten die Aktivisten auf Missstände in der Arbeitslosenunterstützung hinweisen, aber ein Redakteur vom Deutschlandfunk hat die Geschichte dreist vorab enthüllt.

Der Verein klagt, der Journalist habe sich nicht an die vereinbarte Vertraulichkeit gehalten. Der berichtete über die Kampagne, nachdem er herausgefunden hatte, dass die zynisch inszenierte Werbekampagne für Hartz IV ein Fake war. Dabei sei er nicht der Erste und nicht der Einzige gewesen, der bei der verantwortlichen PR-Agentur angerufen habe, ließ der Verein in einer Pressemitteilung wissen. Wie er seien auch andere Journalisten ins Vertrauen gezogen worden. Doch nur er hat die Story vorzeitig gebracht.

Der DLF-Redakteur verteidigte sich, er habe mit der Veröffentlichung nicht warten können. Das Thema war in den Sozialen Medien immer heftiger diskutiert worden und wurde deshalb aus journalistischer Sicht immer relevanter.

Wie steht es denn nun mit der Vertraulichkeit?

Normalerweise läuft es ja so: Der Informationsgeber bittet den Redakteur um Vertraulichkeit, der akzeptiert diese Bedingung und hält die Füße bis zum vereinbarten Zeitpunkt still. Nur so funktioniert es übrigens auch in der Politik, wenn aus Hintergrundgesprächen nur indirekt oder gar nicht zitiert werden darf – bekannt in der Formulierung „unter zwei“ oder „unter drei“.

Warum lässt sich der Journalist darauf ein? Aufgrund eines höheren Interesses. Entweder ist ihm klar, dass er andernfalls aus dieser Quelle nie wieder eine solch wertvolle Information erhalten wird (Zitat Sanktionsfrei: „Der Sender hat das Rennen gewonnen, aber unser Vertrauen verloren.“). Oder ihm wurde versprochen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt noch mehr Details erfährt, die ihm letztlich eine attraktive, runde Story verheißen. Lerne: Man kann mit Journalisten prinzipiell verhandeln.

Das öffentliche Interesse hat Vorrang

Nur leider sieht die Realität häufig anders aus. Denn Informationsgeber und Redakteur meinen oft nicht dasselbe. Die Bedingungen werden nur mündlich abgemacht. Der Informationsgeber glaubt, er habe die Vertraulichkeit verbindlich vereinbart, der Redakteur wertet dies als bloße Bitte – und berichtet dann doch.

Eigentlich müsste da eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung her, denn sie ist gerichtlich einklagbar. Aber faktisch nutzt das sowieso nichts, denn die umstrittene Neuigkeit ist ja dann trotzdem schon in der Welt.

Noch brisanter wird es, wenn die Story eskaliert und immer mehr Bevölkerungskreise betrifft. Dann gerät die Redaktion unter Zugzwang, denn der Journalismus ist nun einmal dem öffentlichen Interesse verpflichtet. Wenn also – wie hier – die Reaktionen im Netz immer massiver werden, wenn sich Verunsicherung breit macht, wird sich die Redaktion zur Berichterstattung verpflichtet sehen. Egal, ob vorher Vertraulichkeit vereinbart wurde oder nicht.

Das hätten auch der Verein und die verantwortliche Agentur wissen müssen. Doch so haben sie ein Lehrstück bereitet, ein Stück über das sensible Vertrauensverhältnis von PR und Journalismus.

 

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