Das Middelhoff-Urteil und Litigation-PR. Ein Apfel-Birnen-Vergleich?

Lieber Herr Sieber,

alles was Recht ist – aber werfen Sie da nicht Sachen in einen Topf, die gar nicht zusammengehören? Aus juristischer Sicht fallen doch eine Menge Unterschiede zwischen der Causa Hoeneß und Causa Middelhoff auf. Ich befürchte daher, es ist nicht so sehr das Verdienst irgendeiner Litigation-PR, sondern schlicht die rechtliche Konsequenz zweiter unterschiedlicher Sachverhalte, die wir prompt in den unterschiedlichen Strafmaßen sehen. Ich will Sie und mich damit nicht zu einer genauen Lektüre und Analyse der Urteilsgründe verführen. Aber schon mit einem Blick aus der Distanz schreien einen doch Unterschiede an:

Es fängt damit an, dass Ulrich Hoeneß sich – das ist bekanntlich steuerstrafrechtlich möglich – selbst angezeigt hat, seine spätere Verurteilung durch seine eigene Selbstanschwärzung also überhaupt erst ermöglicht hat. Rein handwerklich war diese Selbstanzeige vielleicht (auch aufgrund der Komplexheit der Schweizer Finanztransaktionen) nicht so recht perfekt. Trotzdem zeigt dies eine ganz andere Haltung zur eigenen Tat. Und das honoriert das Strafrecht; selbstverständlich. Herr Middelhoffs Untreue wurde durch die akribische Arbeit des Arcandor-Insolvenzverwalters aufgedeckt.

Zudem hat Ulrich Hoeneß den eingetretenen Steuerhinterziehungsschaden längst grosso modo ausgeglichen, also tätige Reue gezeigt. Klar, das macht die Tatsache der Straftat nicht ungeschehen. Klar aber auch, dass ein Strafgericht das Bemühen um eine Rückgängigmachung eingetretener Schäden/Rechtsverletzungen würdigt. Im Fall Middelhoff waren von derartigen Rückzahlungen veruntreuter Gelder an den Arcandor-Insolvenzverwalter nichts zu lesen.

Und dann vielleicht noch ein etwas generell formulierter Hinweis: Die Strafkammern bei den Landgerichten sind juristisch unabhängig und allein an Recht und Gesetz gebunden. Sollte ein rechtlicher Fehler in der Anwendung der Paragraphen entstanden sein, kontrolliert dies die Revisionsinstanz. Im Übrigen aber gibt es keinerlei Harmonisierung und Synchronisation zwischen den Urteilshöhen in Deutschland, die ja auch den Unwert der Tat ausdrücken sollen. Das also für – real oder vermeintlich – vergleichbare Tatkomplexe unterschiedliche Strafen ausgesprochen werden, liegt in der Natur der Sache, nämlich der Urteilsbildung durch den freien und unabhängigen Richter. Das passiert pro Tag zig Mal in dieser Republik und führt allenfalls bei zwei bekannt gewordenen Prominenten-Fällen zu einem intuitiven Abgleich. Gleichwohl – um auch das zwischen zwei Profis klarzustellen – weiß ich den Wert von Litigation-PR sehr zu schätzen und sehe ihn ja auch in der alltäglichen Arbeit als Wirtschaftsanwalt: Manchmal mag es darum gehen, ein subkutanes Meinungsbild von Richtern etwas anzuspielen. Viel öfter geht es aber wohl darum, shareholder und sonstige stakeholder mit einer eigenen, angebotenen Bewertung in die Lage zu versetzen, das ganze Bild zu sehen, es anders zu sehen und ab dann auch anders darüber denken, reden und entscheiden zu können.

Herzliche Grüße,
Ihr
Thomas Klindt
 

Alles was Recht ist – Streitfälle, die Pressesprecher bewegen

In unserer neuen Online-Kolumne widmen sich PR-Experte Armin Sieber(@absieber) und Rechtsanwalt Thomas Klindt (@TomKlindt) aus kommunikativer und juristischer Perspektive Rechtsfällen, die uns 2014 bewegten. 

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