Bundesrechnungshof rügt Behörden-Apps scharf

Millionen für "Nice-to-haves"

Enorme Entwicklungskosten, hohe Ausgaben für Betrieb, Wartung und Werbung, keinerlei Erfolgskontrolle – der Bundesrechnungshof hat Apps mehrerer Bundesbehörden scharf kritisiert und deren sofortige Abschaltung verlangt, sofern durch sie weitere Kosten anfallen.

In einer so genannten „Bemerkung“ sprechen die obersten Rechnungshüter des Bundes von „Verschwendung in Millionenhöhe“. Für den Zeitraum von 2016 bis 2018 seien 18 Apps von sechs Bundesbehörden geprüft worden. Die Entwicklungskosten hätten demnach insgesamt 2,3 Millionen Euro betragen, weitere 2,6 Millionen Euro gaben die Behörden für den Betrieb der Apps und für Werbung aus.

Es gebe keinen Nachweis, dass die Apps notwendig gewesen oder wirtschaftlich vertretbar betrieben worden seien. Teilweise seien die Begründungen für die Investition haushaltsrechtlich vollkommen unzureichend („zeitgemäßes Angebot“), teilweise hätten sie sich mit bereits bestehenden öffentlichen Angeboten erheblich überschnitten.

Betroffen sind unter anderem der „Behördenwegweiser“ für Unternehmensgründungen, die App „einfach erfasst“, die es Arbeitgebern erlauben soll, Arbeitszeiten von beschäftigten zu dokumentieren, die „Waldfibel“ zur Information über deutsche Wälder und „Wissen wappnet“ über Verbraucherrechte.

Keine der geprüften Behörden habe messbare Ziele für die Apps festgelegt, eine Erfolgskontrolle habe demzufolge nicht stattgefunden, so der Bundesrechnungshof weiter. Die Behörden hätten nicht geprüft, ob Lösungsalternativen – beispielsweise eine mobil-fähige Webseite oder auch Printprodukte – für den angestrebten Zweck ausgereicht hätten. Eine Prüfung, ob behördeneigene Mitarbeiter die App zumindest teilweise hätten entwickeln können, sei ebenfalls nicht erfolgt. In fünf Fällen seien die Kosten für Betrieb und Werbung bei der Planung nicht berücksichtigt worden.

„Die geprüften Behörden verstießen bei der Beschaffung der Apps gegen grundlegende haushaltsrechtliche Bestimmungen“, erklärten die Rechnungsprüfer. Pauschale Einwände des federführenden Bundesinnenministeriums, die beanstandeten Apps seien „notwendig“ und böten „einen Mehrwert“, wies der Bundesrechnungshof als unzureichend zurück.

„Ein Nice-to-have rechtfertigt […] keine Ausgaben zulasten des Bundeshaushalts“, heißt es wörtlich in der so genannten Bemerkung. Ohne entsprechende Nachweise zur Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit müssten die Apps eingestellt werden, so der Bundesrechnungshof. Dies gelte insbesondere, wenn weitere Betriebs- und Werbekosten anfallen. So wären bei einer App bislang Werbekosten von 6,28 Euro entstanden – jeweils für jeden einzelnen Download.

 

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