Autorisierung – nervig oder nötig?

 

Der Medienanwalt Dirk Dünnwald beleuchtet die rechtlichen Hintergründe.

„Die Frage, ob die Autorisierung von Zitaten „nötig oder nervig” ist, führt mitten in das Spannungsfeld von Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht: In Ziff. 2 des Pressekodex heißt es, dass zur „Veröffentlichung bestimmte Informationen … mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben” sind. In der dazugehörigen Richtlinie wird ergänzt, dass ein „Wortlautinterview … auf jeden Fall journalistisch korrekt [ist], wenn es das Gesagte richtig wiedergibt”.

Daneben haben Auseinandersetzungen über Zitate sogar das Bundesverfassungsgericht erreicht: Dieses stellte 1980 fest, dass mit einem Zitat „nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt [wird], sondern eine Tatsache, an der sich der Kritisierte festhalten lassen muß … Ist das Zitat unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird.”

Aus alledem folgt: Wer zitiert, muss korrekt zitieren, anderenfalls verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Zitierten und wird außerdem dem Auftrag der Presse zu wahrheitsgemäßer Berichterstattung nicht gerecht. Eine Autorisierung von Zitaten liegt daher nicht nur im Interesse des Zitierenden und des Zitierten, sondern auch im Interesse der Leser.“

 

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