Thema Gehalt: Wie verschwiegen muss man sein?

Rechtstipp

Situation 1:

In meinem ­Arbeitsvertrag gibt es eine ­Verschwiegenheitsklausel, die es mir verbietet, über mein ­Gehalt zu sprechen. Ich ­verstoße ­dagegen, indem ich einem Kollegen erzähle, wie viel ich verdiene. Der gibt den Betrag in seiner nächsten ­Gehaltsverhandlung als Referenzwert an und bezieht sich auf mich. Welche juristischen Konsequenzen habe ich zu ­befürchten?

Wenn der Arbeitnehmer wie hier gegen seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstößt, riskiert er, von seinem Arbeitgeber aufgrund dieses Verstoßes abgemahnt und im Wiederholungsfall sogar gekündigt zu werden. Denn auch im Arbeitsrecht gilt der Rechtsgrundsatz pacta sunt ­servanda – Verträge sind einzuhalten. Da allerdings häufig arbeitsvertragliche Klauseln, die in der Regel der AGB-Kontrolle unterliegen, unwirksam sind beziehungsweise sein könnten, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, sollte gegebenenfalls auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte geklagt (beziehungsweise bei erfolgter Kündigung eine Kündigungsschutzklausel erhoben) werden. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-­Vorpommern (Az. 2 Sa 237/09) ­beispielsweise hat im Jahre 2010 in diesem Sinne für einen ­Arbeitnehmer entschieden.

Situation 2:

Statt mit Kollegen ­darüber zu sprechen, ­veröffentliche ich auf Kununu, Facebook und in meinem Blog den genauen Betrag. Macht das im Vergleich zu Situation 1 einen ­Unterschied?

Nun, eine Veröffentlichung über Kununu ist meines Wissens anonym, von daher dürfte der Arbeitnehmer hier kaum Konsequenzen befürchten. Aber im Grunde macht diese Situation keinen Unterschied. Entscheidend ist, ob Kollegen von der Veröffentlichung des Gehalts Kenntnis erlangen können und dies auch tatsächlich tun. Ist dies der Fall, gestaltet sich die Situation wie in der ersten Variante.

Situation 3:

Ich habe mich bei meinen Kollegen, die im ­gleichen Job auf ­derselben ­Hierarchieebene ­arbeiten und vergleichbare Qualifikationen haben, über ihren ­Verdienst erkundigt. Das Resultat: Die Männer bekommen durchschnittlich ein deutlich ­höheres Gehalt. Was kann ich als Frau tun, wenn ich den Eindruck habe, dass bei meinem Arbeitgeber eine Entgelt­­­dis­kriminierung vorliegt?

Sollte es bei einem Arbeitgeber tatsächlich System haben, Frauen in einer vergleichbaren Position immer schlechter zu bezahlen als das männliche Pendant, kann hier nach erfolgloser Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf Gleichstellung oder auf Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geklagt werden. Es wird in der Regel  jedoch schwierig sein, tatsächlich eine Diskriminierung darlegen und beweisen zu können, denn der Arbeitgeber wird wohl kaum von sich aus zugeben oder offenlegen, dass der Vorwurf der Diskriminierung zutreffend ist. Oft liegt das Gehaltsgefälle aber auch daran, dass Männer ihr Gehalt einfach etwas „selbstbewusster“ verhandeln als Frauen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Geld. Das Heft können Sie hier bestellen.

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