Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt

Im vorherigen Teil unserer Kolumne “Alles was Recht ist” forderte Rechtsanwalt Thomas Klindt ein längst überfälliges Zeugnisverweigerungsrecht für PRler. Jetzt antwortet ihm PR-Experte Armin Sieber und gibt Tipps wie Kommunikationsprofis sich auf den Besuch vom Staatsanwalt vorbereiten können:

Es ist der Albtraum jedes Unternehmenssprechers: Der Staatsanwalt steht mit dem Durchsuchungsbefehl in der Hand unten beim Empfang und will die Geschäftsführung sprechen. Jetzt heißt es: kühlen Kopf bewahren! Es gilt das alte Krisenkommunikationsmotto: Man kann wenig gut, aber sehr viel falsch machen. In der Regel gehören Hausdurchsuchungen nicht zu dem, was man in klassischen Krisenhandbüchern nachschlagen kann. Gerade deswegen bereiten sich viele Kommunikationschefs spezifisch darauf vor. Hier nur einige wichtige Punkte, die bei einer Hausdurchsuchung beachtet werden sollten:

  • Empfangspersonal vorab schulen und Eskalationsplan mit betroffenen Personen (u.a. Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Compliance, Revision) regelmäßig durchsprechen
  • Im Ernstfall den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen (Datum, Durchsuchungsgrund, zu durchsuchende Räumlichkeiten)
  • Entsprechenden Eskalationsplan starten: Geschäftsführung und Rechtsabteilung unmittelbar informieren, danach betroffene Fachbereiche und Führungskräfte
  • Warteraum für die Beamten bereitstellen, damit sie nicht mehr als gebührlich für Kunden oder Mitarbeiter sichtbar werden
  • Keine Äußerungen machen, keine Fragen beantworten
  • Am besten keine Durchsuchung ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Kommunikationsprofis
  • Abgestufte Mitarbeiterkommunikation am Standort und (reaktives) Statement für die Medien vorbereiten

Je nach Gefährdungslage des Unternehmens bereiten wir Klienten auch durch spezifische Trainings und Simulationen auf solche Situationen vor. Wenn der Staatsanwalt klingelt, kommt es auf jede Sekunde an. Die Verunsicherung bei Mitarbeitern wächst und wenn Polizeibeamte Kisten hinaus tragen, sind laufende Kameras meist nicht weit. Dann geht es nicht nur um juristische Klärung – jetzt ist auch die Reputation in Gefahr.

Ein Recht auf Aussageverweigerung haben wir in dieser Situation – zumindest gegenüber  der Polizei. In der Öffentlichkeit hilft uns das aber auch nicht. “Kein Kommentar” ist gegenüber den Medien in der Regel keine Lösung. In den Ohren der Öffentlichkeit gelten diese beiden Worte oft schon als Schuldeingeständnis. Bereitschaft zur Kooperation und volle Transparenz sind nun die Vokabeln der Stunde. Die Kunst liegt allerdings darin, in dieser Situation den schmalen Grat zu finden zwischen dem juristischen möglichen und dem kommunikativ gebotenen. Pauschale Empfehlungen gibt es für diese Situation leider nur wenige: Verheimliche nichts. Mach die Fakten einfach und klar (aber eben nur die Fakten) – und halte diese Linie.

Wo Sie allerdings recht haben, Herr Klindt: Im Gerichtssaal gelten andere Regeln. Ärzte, Priester, Anwälte und Beschuldigte haben mit dem Zeugnisverweigerungsrecht eine elegante Waffe – PR-Berater nicht. Sie könnten daher theoretisch zur verwundbaren Stelle in der Phalanx der juristischen Verteidigungsstrategie werden. Wie realistisch das Problem wirklich ist, vermag ich nicht zu sagen. Präzedenzfälle, in denen Pressesprecher in den Zeugenstand geladen wurden, gibt es wenige. Dass Agenturen befragt wurden, dazu ist mir bisher gar kein Fall zu Ohren gekommen – zumindest nicht wegen ihrer spezifischen Kenntnis über ihre Klienten. Warum sollte man sie aber auch befragen? Die Ermittler schöpfen da doch lieber aus der Primärquelle. Sollte sich hier die Ermittlungspraxis ändern, sollten PR-Berater tatsächlich stärker in den Fokus der Staatsanwälte geraten, könnte das zu einem Problem für die Branche zu einem veritablen Wettbewerbshindernis werden. Dann wären tatsächlich die Verbände gefragt.

Alles was Recht ist – Streitfälle, die Pressesprecher bewegen

In unserer Online-Kolumne widmen sich PR-Experte Armin Sieber (@absieber) und Rechtsanwalt Thomas Klindt (@TomKlindt) aus kommunikativer und juristischer Perspektive Rechtsfällen, die uns 2014 bewegten.

 

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